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Kleingartenverein

  „Kastanienhain“

      1988 e. V. Unna

Mitglied werden

Jeder Interessent sollte aber auch darüber nachdenken das sich mit einem Kleingarten auch das künftige Leben der Familie grundlegend ändert; verlangt ein Garten Ihnen doch viel Zeit ab.

Folgende Punkte sollte man sich schon eindeutig mit „Ja“ beantworten:

  • Habe ich Lust auf Gartenarbeit?
  • Ist es mir möglich die erforderliche Zeit für die Gartenarbeit aufzubringen?
  • Will mein Partner auch den Garten und ist er bereit mitzuarbeiten?
  • Kann ich mich im Verein integrieren und bin ich insbesondere auch bereit mich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen?

Die Mitgliedschaft

Mitglied eines Gartenvereins können alle Einzelpersonen oder Ehepartner gemeinsam werden. Voraussetzung für den Erwerb eines


Kleingartens ist die Mitgliedschaft
in unserem Gartenverein, sowie dass der Wohnort Unna ist. Die Gartenparzelle wird gepachtet, die


Laube sowie die Bepflanzungen
werden gekauft. Der Kaufpreis richtet sich nach dem Alter und der Beschaffenheit der Laube sowie


Umfang und Art der Bepflanzungen.



Die Kosten

Die Kosten für eine Übernahme des Gartens werden nach den gültigen Wertermittlungsrichtlinien des Bezirks-/Stadtverbandes Hamm/Kreis Unna
ermittelt
. Ein versierter und vom Stadtverband bestellter Wertermittler schätzt die vorhandene Laube und die Bepflanzung im Garten ab. Der Vorbesitzer und die Funktionsträger des Vereins haben somit keinen Einfluss auf diese verbindliche Abschätzung.

Die Verkaufspreise sind Verhandlungssache zwischen dem derzeitigen Pächter und Ihnen. Grundlage hierbei ist das offizielle Schätzprotokoll.
Der Gartenverein tritt hierbei nur als kostenloser Vermittler auf!

Die durchschnittliche Jahrespacht* für einen ca. 320 m² großen Garten belaufen sich auf ca. 300,00 EUR; ein höherer Strom und Wasserverbrauch, die durch die individuelle Nutzung des Gartens bestimmt wird, können diese Kosten entsprechend erhöhen.

* Die Jahrespacht beinhaltet alle Beiträge z.B. Pacht/m², Verbandsbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Versicherung, Umlage usw.


Ebenfalls ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, pro Jahr (derzeit) 12 Stunden Gemeinschaftsarbeit plus 4 Stunden für die Durchführung vereinsinterner


Veranstaltungen zu leisten.