Mitglied
werden
Jeder
Interessent sollte
aber auch darüber nachdenken
das sich mit
einem Kleingarten auch das künftige Leben der
Familie grundlegend ändert; verlangt ein
Garten
Ihnen doch viel Zeit ab.
Folgende
Punkte sollte man sich schon eindeutig mit „Ja“
beantworten:
- Habe
ich
Lust auf Gartenarbeit?
- Ist
es
mir möglich die erforderliche Zeit für die
Gartenarbeit aufzubringen?
- Will
mein
Partner auch den Garten und ist er bereit
mitzuarbeiten?
- Kann
ich
mich im Verein integrieren und bin ich
insbesondere auch bereit mich aktiv am
Vereinsleben zu beteiligen?
Die
Mitgliedschaft
Mitglied
eines
Gartenvereins
können alle Einzelpersonen oder Ehepartner
gemeinsam werden. Voraussetzung
für den
Erwerb eines
Kleingartens ist die Mitgliedschaft in
unserem Gartenverein, sowie dass der Wohnort
Unna ist.
Die Gartenparzelle
wird gepachtet, die
Laube sowie die Bepflanzungen werden
gekauft.
Der Kaufpreis richtet sich nach dem Alter und
der
Beschaffenheit
der Laube sowie
Umfang und Art der Bepflanzungen.
Die
Kosten
Die Kosten
für eine Übernahme des Gartens werden
nach den
gültigen Wertermittlungsrichtlinien des Bezirks-/Stadtverbandes
Hamm/Kreis
Unna
ermittelt. Ein versierter
und
vom Stadtverband bestellter Wertermittler
schätzt die vorhandene Laube und die Bepflanzung
im Garten ab.
Der Vorbesitzer und die
Funktionsträger des
Vereins haben somit keinen Einfluss auf diese
verbindliche Abschätzung.
Die Verkaufspreise sind Verhandlungssache
zwischen dem derzeitigen Pächter und Ihnen.
Grundlage hierbei ist das offizielle
Schätzprotokoll. Der Gartenverein
tritt
hierbei nur als kostenloser Vermittler auf!
Die
durchschnittliche Jahrespacht* für einen
ca. 320 m² großen Garten belaufen
sich
auf ca. 300,00
EUR; ein
höherer Strom und Wasserverbrauch, die durch
die
individuelle Nutzung des Gartens bestimmt wird,
können
diese
Kosten entsprechend erhöhen.
*
Die Jahrespacht
beinhaltet alle Beiträge z.B. Pacht/m², Verbandsbeiträge,
Mitgliedsbeiträge,
Versicherung, Umlage usw.
Ebenfalls ist jedes
Vereinsmitglied verpflichtet, pro Jahr
(derzeit) 12 Stunden
Gemeinschaftsarbeit plus 4 Stunden für
die Durchführung vereinsinterner
Veranstaltungen zu leisten.
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